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Bewährungsaufstieg

Einreihung der Angestellten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben. - Vgl. auch Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT).

 

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