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Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF)

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML); Sitz in Frankfurt a. M. - Aufgaben: u. a. Genehmigungsstelle nach dem Außenwirtschaftsgesetz bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit von Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie bei der Ausfuhr von Rohholz; Marktordnungsstelle für die in der EG bestehenden gemeinsamen Marktorganisationen u. a. für Eier, Milch und Geflügel, Obst und Gemüse (einschl. Verarbeitungserzeugnisse), lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Saatgut, Flachs und Hanf, Hopfen, Wein und Fischereierzeugnisse; Durchführung für die in EG-Marktorganisationen vorgesehenen Qualitäts- und Warenprüfungen; Erteilung von Fangerlaubnissen nach dem Seefischereigesetz; Bestätigung zum Nachweis der Einfuhr- und Vertriebsfähigkeit von Saatgut und forstwirtschaftlichem Vermehrungsgut; Mitwirkung bei der Planung auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung; Erhebung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz; Vollzugsbehörde für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie wissenschaftliche Behörde nach dem Gesetz zu dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

 

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