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daf

delivered at frontier, Vertragsformel entsprechend den Incoterms. - 1. Verpflichtungen des Verkäufers: a) Lieferung der Ware zum vereinbarten Termin diesseits der Genze (genaue Bezeichnung, da es sich um die Grenze des Ausfuhr-, Einfuhr- oder eines Drittlandes handeln kann) und Bereithaltung auf eigene Kosten und Gefahr auf dem benannten Platz. - b) Tragen aller Kosten und Risiken der Ausfuhrabfertigung. - c) Übernahme aller Kosten für Umladung, Abladung oder Leichterung. - d) Beschaffen aller erforderlichen Versanddokumente auf eigene Kosten. - e) Den Versand und voraussichtlichen Übernahmetermin dem Käufer anzuzeigen. - 2. Verpflichtungen des Käufers: a) Die Ware am Grenzort zum vereinbarten Termin abzunehmen. - b) Alle Kosten und Risiken der Einfuhrabfertigung zu tragen. c) Für die in seinem Auftrag durch den Verkäufer beschafften Dokumente alle Kosten zu übernehmen.

 

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