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Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)

Spitzenorganisation der 83 Industrie- und Handelskammern (IHK) des Bundesgebietes; Sitz in Bonn. - 1. Entwicklung: 1861 wurde der Allgemeine Deutsche Handelstag als Spitzenorganisation der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Deutschen Bundes gegründet; bestand als DIHT bis zur Eingliederung in die Reichswirtschaftskammer durch Gesetz von 1934 und wurde am 27. 10. 1949 neu gegründet. Die in ihm zusammengeschlossenen IHK erhielten durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK vom 18. 12. 1956 ihre einheitliche Rechtsgrundlage. - 2. Aufgaben: (1) Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern; (2) Wahrung und Durchsetzung der Belange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber den Instanzen des Bundes und der Gesetzgebung; (3) Repräsentation der deutschen Wirtschaft aller Stufen und Branchen und ihrer regionalen Gliederungen; (4) Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern des Auslandes, besonders mit den Auslandshandelskammern (AHK). - 3. Organe: Mitgliederversammlung (Vollversammlung), deren Mitglieder alle 83 IHK sind; Vorstand, zusammengesetzt aus dem Präsidenten, der von der Vollversammlung jeweils für ein Jahr gewählt wird, und mindestens 21, höchstens 24 Mitgliedern. - 4. Geschäftsführung, bestehend aus der Hauptgeschäftsführung und Abteilungen (Absatzwirtschaft, Außenwirtschaft, Verkehr, Finanzen und Steuern, Recht, Berufsbildung, Volkswirtschaft, Information, Industrie, Strukturpolitik und Umweltschutz, Weiterbildung).

 

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