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Devisenhandel

Devisengeschäft. 1. Begriff/Charakterisierung: An- und Verkauf von ausländischem Buchgeld gegen inländisches Buchgeld oder andere Devisen. Für die Abwicklung der Kundengeschäfte wird täglich an den Devisenbörsen ein Kassakurs festgestellt; durch den Spitzenausgleich erfolgt in Frankfurt a. M. die Festlegung des amtlichen Mittelkurses. - Zur Ausnutzung von Kursdifferenzen an internationalen Devisenbörsen ist Arbitrage möglich, meist im Eigenhandel der Kreditinstitute. - 2. Zweck: Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs, Kurssicherung sowie Gewährung von Währungskrediten. - 3. Formen: a) Devisenkassahandel; b) Devisenterminhandel; c) Sonderform: Swapgeschäft (Swap).

 

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