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Devisenpensionsgeschäfte

Geschäfte, bei denen die Deutsche Bundesbank (seit Sommer 1979) den Kreditinstituten für befristete Zeit einen Herausgabeanspruch auf Devisen überträgt. - Da die Banken für die Dauer des Geschäfts Zentralbankgeld verlieren, wird durch Devisenpensionsgeschäfte temporär Liquidität absorbiert. Insoweit ist die liquiditätspolitische Wirkung dieser Maßnahme die gleiche wie bei einem kontraktiven Devisenswapgeschäft. Im Gegensatz zu letzterem bleiben die Nettoauslandsaktiva der Bundesbank bei einem Devisenpensionsgeschäfte aber unverändert. Devisenpensionsgeschäfte dienen der Feinsteuerung des Geldmarkts.

 

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