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Einheitsversicherung

verbundene Transport- und Sachversicherung mit durchgehendem Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser u. a.) für versicherte Waren während der Transporte (Bezüge, Versendungen, Zwischentransporte je nach Vereinbarung), der Lagerung im eigenen Betrieb, bei Heimarbeitern, Ausrüstern etc. Zweck ist die erleichterte Versicherung von Waren in einzelnen Wirtschaftszweigen, in denen dezentralisierte Bearbeitung der Waren erfolgt, wodurch sich kurzfristige Bearbeitungsvorgänge und Lagerungen außerhalb der eigenen Betriebsstätten und somit eine Vielzahl von Transporten ergeben. - Vorkommen: Textilwaren und Teppiche einschl. Textilveredelung, Lederbekleidung, Tabakwarenfabrikation, Rauchwaren, Wäschereien. - Bedingungswerk: Grundsätzlich Allgemeine Bedingungen für die Einheitsversicherung (EVB), bei Rauchwaren-Einheitsversicherung und bei Wäschereien-Einheitsversicherung für Kundenware separate Bedingungen; Ergänzung durch Klauseln möglich.

 

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