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Feuerungsanlage

Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird. Nach der VO über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) vom 15. 7. 1988 (BGBl I 1059) m. spät. Änd. unterliegen Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Feuerungsanlage Beschränkungen im Interesse des Immissionsschutzes. - Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. - Der Betrieb und die Errichtung von Großfeuerungsanlagen richtet sich nach der VO über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 24. 7. 1985 (BGBl I 1586) m. spät. Änd.

 

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