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Finanzmakler

Sammelbezeichnung für berufsmäßige Vermittler v. a. von mittel- und langfristigen Krediten (Schuldscheindarlehen, Hypotheken und revolvierenden Wechselkrediten) sowie von Beteiligungen und ganzen Unternehmungen. Z. T. vermitteln Finanzmakler Industriekredite aus Geldern der Kapitalsammelstellen (Lebensversicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger, Arbeitslosenversicherung etc.); z. T. betreiben sie neben dem Finanzmaklergeschäft auch Finanzberatung. Die Finanzmakler arbeiten z. T. in privatem Auftrag, z. T. als Agenten von Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken und der filiallosen Universalbanken. Bei kleinen Finanzmakler häufig Koppelung mit Versicherungsvertretungen.

 

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