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Finanzwirtschaft

öffentliche Finanzwirtschaft, die besondere Wesensmerkmale aufweisende Wirtschaft der Körperschaften des öffentlichen Rechts, bzw. - ökonomisch gesehen - des öffentlichen Sektors. Forschungsobjekt der Finanzwissenschaft. - 1. Finanzwirtschaft beruht darauf, daß es eine Vielzahl von Aufgaben und Bedürfnissen gibt, die durch Privatinitiative nicht ausreichend befriedigt werden können, sondern durch öffentliche Güter (z. B. Verteidigung, Polizei- und Gesundheitswesen, Straßenbau). - 2. Wesensmerkmale der F.: a) Einnahmebeschaffung durch Zwangserwerb. Im Gegensatz zu den natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts, die die von ihnen benötigten Güter im Wege des Tauschs erwerben, beschränken sich die öffentlich-rechtlichen Körperschaften nahezu vollständig auf die hoheitliche Erhebung ihrer Einnahmen, d. h. auf die kollektive Finanzierung der öffentlichen Güter. - b) Nach der älteren Auffassung ist Finanzwirtschaft eine Bedarfsdeckungswirtschaft, keine Erwerbswirtschaft, die einen Überschuß ihrer Einnahmen über die Ausgaben anstrebt. Sie hat den Charakter einer Hauswirtschaft, ihr Ziel ist der Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen. Der Erfolg der Haushaltsführung läßt sich, da eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) fehlt, formal nur an der Einhaltung des aufgestellten Haushaltsplans prüfen und materiell daran, ob die erstrebten Ziele mit den eingesetzten Mitteln auf die rationellste Weise erreicht wurden. - c) Nach moderner Auffassung ist Finanzwirtschaft eine "politische Wirtschaft", in der für Gestaltung und Ausmaß der Haushaltswirtschaft und ihres Einflusses auf den privatwirtschaftlichen Sektor die Spielregeln des politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses maßgeblich sind. - 3. Der Anteil der öffentlichen Ausgaben am Sozialprodukt ist in allen modernen Industriestaaten seit Mitte des 19. Jahrhunderts erheblich angestiegen.

 

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