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gatekeeper

Person, die über Informationsfilterungsaktivitäten den Informationsfluß in das und im Buying-Center steuert. - In der wettbewerbspolitischen Diskussion häufig gebrauchter Begriff, um die Machtposition von Handelsbetrieben bei der Distribution von Waren zu beschreiben: Handelsbetrieben wird eine Schlüsselstellung im Absatzkanal zuerkannt, die es ihnen ermöglicht, den Weg von Waren und Informationen entweder zu öffnen oder auch völlig zu verschließen. Diese Schlüsselstellung ist auch ein Ansatzpunkt, um die Handelsbetriebe zur Rücknahme von Verpackungen zu verpflichten (VerpackungsVO). Nutzen Handelsbetriebe eine derartige g-Position in wettbewerbswidriger Weise, so kann dies ein Ausdruck unzulässiger Nachfragemacht sein. Nicht selten wird diese Argumentation genutzt, um neue Formen des Handelsmarketing als unzulässigen Nebenleistungswettbewerb einzustufen (Sündenregister).

 

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