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Gebrauchsvermögen

diejenigen Teile des Volksvermögens, die nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden und deren Anschaffung daher als Verbrauch und nicht als Anlageinvestition verbucht wird. Gebrauchsvermögen läßt sich in privates und öffentliches Gebrauchsvermögen gliedern. Private Gebrauchsvermögen umfaßt die dauerhaften Gebrauchsgüter privater Haushalte (z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge, Hausgeräte oder Schmuck). Öffentliches Gebrauchsvermögen umfaßt hauptsächlich militärische Ausrüstungen und Bauten, die in der amtlichen Statistik als Vorleistungen erfaßt werden.

 

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