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Vorleistung

I. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Eine entgegen dem Handelsbrauch im voraus erfolgende Lieferung oder Bezahlung, die den Handelspartner zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verpflichten soll.
II. Volkswirtschaftslehre: Alle nicht dauerhaften Produktionsmittel, d. h. Vor- und Zwischenprodukte in Form von Waren und Dienstleistungen, die durch Einsatz in einem höherstufigen Produktionsprozeß untergehen. - Vgl. auch Sozialprodukt.

 

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