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Gewährleistungsaval

besondere Form des Lieferungs- und Leistungsavals, bei dem sich ein Kreditinstitut zur Zahlung von Geld für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Summe (i. d. R. bis zu 20% des Lieferwerts) verpflichtet. Der Lieferant muß dadurch für die Dauer der Gewährleistungsfrist keine geldmäßige Sicherheit stellen. - Vgl. auch Avalkredit, Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantie.

 

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