Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kreditauftrag

formfreier Auftrag an einen anderen, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Der Auftraggeber haftet für die aus der Kreditgewährung entstandene Forderung wie ein Bürge (Bürgschaft). Im übrigen sind zwischen Auftraggeber und Beauftragtem die Vorschriften über den Auftrag (§§ 662 ff. BGB) maßgebend: Solange Kredit nicht gewährt oder fest zugesagt ist, kann der Auftraggeber widerrufen. Beauftragter kann keinen Vorschuß verlangen. Der Beauftragte muß Auftrag sorgfältig ausführen; bei Verletzung Schadensersatz.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kreditaufsicht
Kreditausfallrisiko

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Deckungsbeitragsanalyse | Oszillation | kooperativer Führungsstil | steuerfreie Rücklagen | multilaterale Zusammenarbeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum