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Gleichberechtigung

soziales Postulat zur Gleichstellung und Gleichbehandlung von Angehörigen einer Sozialgruppe bzw. Gesellschaft, das seit der Heraufkunft der bürgerlich-demokratischen Gesellschaften und im Zusammenhang ihrer Aufklärungs- und Emanzipationsbewegungen v. a. auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau bezogen wird. Zunächst historische und soziologische Untersuchungen der verschiedenen Ausprägungen der Ungleichheit; im folgenden politische und soziale Forderungen nach ihrer Beseitigung und damit nach Abbau von Privilegien und a-symetrischen Macht- und Herrschaftsverhältnissen in allen Sozialbereichen (Familie sowie Öffentlichkeit; Arbeitsverhältnis, Sicherheit sowie gleicher Zugang zu allen Ämtern und sozialen Aufstiegsmöglichkeiten). - Die formale (rechtliche) Absicherung der Gleichberechtigung im Grundgesetz (Art. 3 und Art. 33) ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung ihrer Verwirklichung; Arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen und die Durchsetzung eines entsprechenden Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts (in der Bundesrep. D. 1976/77) sind weitere Voraussetzungen. - Die Forderung nach Gleichberechtigung wird in Anbetracht von Erziehung und neuer Bildung von Vorurteilen auch die künftige politische und soziale Entwicklung national und international mitbestimmen.

 

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