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Goldwährungen

Währungssysteme, in denen Gold entweder als gesetzliches Zahlungsmittel dient (Goldumlaufwährung) oder in denen das Geld zumindest jederzeit in Gold eingelöst werden kann.
I. Charakteristika: a) fester Goldpreis (Goldparität) durch Bestimmung des Feingoldgehalts der Geldeinheit; b) allgemeines Recht auf Besitz und Verwendung des Goldes (auch zu Zahlungen) zu dieser Parität; c) Goldankaufs- und Geldeinlösepflicht der Zentralbank zur Aufrechterhaltung der Parität; d) freier Goldaußenhandel.
II. Arten: 1. Goldumlaufwährung: Als Geld fungieren vollwertige Goldmünzen, neben denen es allerdings noch Banknoten geben kann. Bei reiner Goldumlaufwährung gibt es keine wirksame Geldpolitik zur Vermeidung unerwünschter konjunktureller Schwankungen. - 2. Goldbarrenwährung (Goldkernwährung i. w. S.): Die Wirtschaftssubjekte können zum Paritätspreis gegen Banknoten und Giralgeld bei der Zentralbank Goldbarren an- und verkaufen. Die Geldmenge setzt sich hier jedoch auch Zeichen- und Giralgeld zusammen. Die Geldmenge ist nicht mehr völlig durch Gold gedeckt, so daß durch Veränderung des Deckungsverhältnisses eine konjunkturpolitisch wirksame Geldpolitik möglich ist. - 3. Golddevisenwährung: Keine Goldwährung i. e. S., vielmehr benutzen die Länder Gold und in Gold einlösbare Devisen, also Devisen von Goldwährungsländern, als Deckungsreserve. Damit man von einer Golddevisenwährung sprechen kann, ist allerdings volle Konvertibilität zwischen den beteiligten Ländern erforderlich.
III. Kritik: 1. Im Mechanismus der Goldwährungen fehlt es an einem Instrument, das eine allgemeine Inflation oder Deflation verhindert. - 2. Die Goldwährungen verlangt eine strenge wirtschaftspolitische Disziplin, die in Krisenzeiten nicht zu erreichen ist. - Vgl. auch Zahlungsbilanzausgleich 3a).

 

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