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Inländerkonzept

Begriff der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR): Inländer sind alle Wirtschaftseinheiten (Institutionen und Personen), die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Für die Abgrenzung ist i. a. die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung. Beim Inländerkonzept werden die Einkommen und die Ausgaben zusammengefaßt, die von Inländern kontrahiert werden, unabhängig vom Ort der zugehörigen Produktion. Z. B. wird das Sozialprodukt nach dem Inländerkonzept gebildet, d. h. es enthält die Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland und enthält nicht die an das Ausland geleisteten, wenngleich im Bundesgebiet entstandenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen. - Anders: Inlandskonzept.

 

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