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Kreditschutz

1. Organisation (besonders für den kreditgebenden Einzelhandel) zur Sicherung gegen Kreditbetrug durch die Kunden. Auf gemeinnütziger Grundlage tätige Vertrauensorganisation, die ihren Mitgliedern schnell Auskünfte über die Belastung von Abzahlungskunden gibt. Die Mitglieder machen laufend Meldung über von ihnen gewährte Kredite und ihre Erfahrungen bzgl. der Kreditwürdigkeit einzelner Kunden. - 2. Besondere Kreditschutzvereine für die Sicherung von wirtschaftlichen Unternehmungen gegen neueröffnete Scheingesellschaften oder schlechte Schuldner. Die K.-Vereine sind Auskunfteien ähnlich; zusätzlich ziehen sie Forderungen ein und ermöglichen gemeinsames Vorgehen bei Konkursen. - Vgl. auch Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA).

 

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