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kumulativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben -einnahmen -erlöse -verbrauch)

1. Begriff: Gemeinkosten, die durch das räumlich-zeitliche Zusammenfassen oder -treffen von Produkten oder Prozessen, die sich gegenseitig beeinträchtigen, ausgelöst werden. - Gegensatz: alternativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben, -erlöse, -einnahmen, -verbrauch). - 2. Beispiele: (1) Kosten für Rüsten und Sortenwechsel bei wechselnd-sukzessiver Produktion; (2) Kosten für Weichen, Überhol- und Parallelgleise, wenn eine Strecke gleichzeitig durch den Gegenverkehr oder Züge unterschiedlicher Geschwindigkeit benutzt werden soll. Die Kosten fielen weg (1. Beispiel) oder entstünden nicht (2. Beispiel), wenn nur eine Leistungsart erbracht würde. - 3. Auch für die Verknüpfung unterschiedlicher Prozesse können derartige Kosten entstehen: Können z. B. fertigungstechnisch verwandte Produkte wahlweise gleichzeitig nebeneinander oder nacheinander auf funktional gleichartigen, aber kostenverschiedenen Produktionsanlagen oder aus kostenverschiedenen Werkstoffen hergestellt werden, kann die einzelne Produktart nicht mehr zu den für sie günstigsten Kosten hergestellt werden, sobald die Ausdehnung anderer Produkte gewisse Grenzen überschreitet. Bei dieser "verbundenen Produktion ohne Kopplung" sowie durch Überstunden, Nacht- oder Feiertagschichten oder Intensitätserhöhungen treten die entstehenden Mehrkosten oft bei anderen Produkten als den eigentlichen Veranlassern in Erscheinung. - 4. Zurechnung: Durch eine Berücksichtigung der Entscheidungsabfolge oder der dabei festgelegten Rangordnung lassen sich die k. b. G. oft einer Produktart oder Teilmenge oder sonstigen Aktivität nach dem Identitätsprinzip zurechnen.

 

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