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Liefergarantie

Lieferungsgarantie, Gewährleistung (Garantie) für die Erfüllung eines Kaufvertrages bei längeren Lieferzeiten; besonders im Auslandsgeschäft sowie als Bedingung bei Ausschreibungen gefordert. Die geforderte Liefergarantie stellt entweder eine vom Abnehmer akzeptierte Bank im Inland oder eine ausländische Bank durch Vermittlung der Bank des Exporteurs. Höhe: ca. 10-20% des Wertes des Objektes, für das der Zuschlag erteilt wurde.

 

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