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Lieferungsbedingungen

Lieferbedingungen. 1. Allgemein: Im Handelsverkehr übliche, bei Kaufverträgen und Werkverträgen zwischen Käufer und Verkäufer etc. getroffene Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung festlegen, z. B. Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort etc. - Lieferungsbedingungen sind keine Bedingungen im Rechtssinne, sondern Bestandteile des betreffenden Vertrages. - 2. Im Außenhandel insbes. Abreden darüber, wann und wo die zu liefernde Exportware dem Käufer oder seinem Auftraggeber übergeben wird (von Bedeutung für den Übergang des Lieferrisikos). - Vgl. auch Incoterms. - 3. Rechtlich: Die Lieferungsbedingungen können im Einzelfall vereinbart werden, sich aus Gesetz oder nach Handelsbrauch ergeben. Bei größeren Unternehmungen sind die Lieferungsbedingungen zumeist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der für diese geltenden rechtlichen Bestimmungen verbindlich. - 4. Neben Lieferungsbedingungen sind Zahlungsbedingungen, vielfach mit diesen verbunden als sog. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, üblich.

 

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