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Lohnvereinbarungen

die von den Gewerkschaften geforderte vertragliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Gewährung von Begünstigungen der Arbeitnehmer über den Tarifvertrag hinaus. - Beispiele: (1) Abbau der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich; (2) Umbau bzw. Vermehrung der Lohngruppen; (3) Anerkennung der Effektivklausel: Erhöhung der Effektivlöhne an Stelle der bisher gebräuchlichen Lohnsteigerungen der Ecklöhne bei tariflichen Verhandlungen; (4) Zusicherung des garantierten Jahreslohnes.

 

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