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Mehrmütterorganschaft

steuerrechtlicher Begriff: Organschaftsverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft und mehreren herrschenden Unternehmen. Dabei müssen die beherrschenden Unternehmen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen sein. Diesem Zusammenschluß muß die Funktion zukommen, die einheitliche Willensbildung gegenüber der Organgesellschaft sicherzustellen. Dann kann eine Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag unter den Voraussetzungen des A. 52 VI KStR 1995 anerkannt werden.

 

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  Weitere Begriffe : Austauschprozeß | Organstreitigkeiten | International Governmental Organizations | Schiffsbrief | binäres Programmierungsproblem
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