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Mindestreservewirkungen

Die Mindestreserve wirkt im geldpolitischen Prozeß auf zwei Ebenen. 1. Bei gegebenen Mindestreservesätzen trägt sie zur Stabilisierung des Geldmarkts und des Geldmarktzinses bei. Sie schafft eine zusätzliche Nachfrage der Banken nach Zentralbankgeld, deren Höhe vom Wachstum der reservepflichtigen Verbindlichkeiten abhängt. Damit werden die Banken bei einer Ausdehnung des Geld- und Kreditvolumens nicht nur über den - häufig stark schwankenden - Bargeldbedarf des Publikums an die Zentralbank gebunden, sondern zusätzlich auch über das steigende Mindestreserve-Soll. Der geldpolitische Hebel der Zentralbank wird dadurch kräftiger; ihre einzelnen Maßnahmen können wegen der breiteren Ansatzfläche behutsamer ausfallen. - Hiermit zusammen hängt die Wirkung der Mindestreserve als eines Liquiditätspuffers am Geldmarkt. Wenn, wie in der Bundesrep. D., die Mindestreserveverpflichtungen nicht an jedem einzelnen Tag, sondern nur im Durchschnitt eines Kalendermonats zu erfüllen sind, können unvorhergesehene kurzfristige Schwankungen im Liquiditätsbedarf der Banken häufig durch die direkte Zusammenarbeit zwischen den Kreditinstituten am Geldmarkt und ohne Interventionen der Zentralbank abgefedert werden. Dies trägt zu einer weiteren Verstetigung der kurzfristigen Zinsen bei. - 2. Durch Änderungen der Mindestreservesätze werden Zentralbankguthaben der Kreditinstitute unmittelbar gebunden oder freigesetzt (Liquiditätswirkung der Mindestreserve). Damit können mit Hilfe der Mindestreservepolitik im Prinzip auch größere Liquiditätszuflüsse oder -abflüsse, wie etwa massive Devisenbewegungen, kompensiert werden. Da die Mindestreserveguthaben in der Bundesrep. D. nicht verzinst werden, schlagen Veränderungen der Sätze außerdem auf die Rentabilität der Kreditinstitute durch. Diese müssen ihre Zinskonditionen gegenüber dem Publikum entsprechend anpassen (Zinswirkung der Mindestreserve). Sowohl die Liquiditäts- als auch die Zinswirkung von Mindestreserveänderungen sind für die Banken direkt zu spüren; die Anwendung dieses groben geldpolitischen Instruments läßt ihnen praktisch keinen Spielraum für eigene ökonomische Dispositionen. Mit Grundsätzen einer modernen, marktkonformen Geldpolitik ist eine ständige Veränderung der Mindestreservesätze schwerlich vereinbar. In der Bundesrep. D. wird die Mindestreserve deshalb seit längerem nicht mehr zur aktiven Geldmarktsteuerung verwendet.

 

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