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Nachfrist

eine nach Fristablauf noch bestehende oder gesetzte Frist. - 1. Nachfrist beim Schuldnerverzug: Vgl. gegenseitige Verträge II 4, Wiederauflebensklausel 1. - 2. Nachfrist im Verlagsrecht: Wenn Verleger von seinem Recht zur Neuauflage keinen Gebrauch macht, kann Verfasser ihm eine angemessene Nachfrist als Ausschlußfrist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Verfasser vom Vertrag zurücktreten darf (§ 32 VerlG).

 

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