Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Notzurückbehaltungsrecht

ein kaufmännisches außerordentliches Zurückbehaltungsrecht unter erleichterten Voraussetzungen bei Zahlungseinstellung und Konkurs (ab 1. 1. 1999: Insolvenz) des Schuldners oder fruchtloser Zwangsvollstreckung gegen ihn (§ 370 HGB). Das Notzurückbehaltungsrecht kann ausgeübt werden auch wegen nicht fälliger Forderungen, u. U. auch trotz Ausschluß durch Weisung des Schuldners oder durch vertragliche Verpflichtung, mit dem Gegenstand in bestimmter Weise zu verfahren.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
notwendiges Privatvermögen
Novation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Infektionstheorie | Sozialstruktur | Sekundärbedarf | Umschlagskosten | Prozessorzykluszeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum