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notwendiges Privatvermögen

alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich privaten Zwecken dienen. notwendiges Privatvermögen P. darf nicht in die Steuerbilanz aufgenommen werden, selbst wenn es in der Handelsbilanz aufgeführt ist. notwendiges Privatvermögen P. findet bei der Bestimmung des Betriebsvermögens für Zwecke der Einheitsbewertung (Einheitswert) keine Berücksichtigung; für die Substanz besteuerung kommen u. U. Grundvermögen bzw. sonstiges Vermögen in Frage.

 

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