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Personenverkehrsfreiheiten

Oberbegriff für die drei personenbezogenen EU-rechtlichen Grundfreiheiten Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. Niederlassungsfreiheit der Unternehmer, Dienstleistungsfreiheit und Aufenthaltsrecht. Diese Freiheiten gelten mit Ausnahme des Aufenthaltsrechts auch auf dem Gebiet des EWR. Sie setzen als Grundrecht der Gestaltung der staatlichen Wirtschaftsgesetzgebung Grenzen. Ihre Beachtung kann im Gebiet der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erzwungen werden.

 

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