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Pfandschein

1. Pfandkredit: Dem Darlehensnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung; gegen Rückgabe des Pfandschein und Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen wird das Pfand wieder ausgehändigt. Der Pfandschein ist ein Legitimationspapier. - 2. Lombardgeschäft: Dem Verpfänder ausgehändigte P., in dem alle Zahlungen des Schuldners, Veränderungen des Pfandes etc. vermerkt werden. Nach Erledigung des Geschäfts erfolgt Rückgabe des quittierten Pfandschein (Lombardkredit).

 

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