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Lombardkredit

1. Begriff: Von der Zentralbank gegen Verpfändung von Wertpapieren und Schuldbuchforderungen gewährter kurzfristiger Kredit. Die Deutsche Bundesbank hat nach § 19 BBankG das Recht, aber nicht die Pflicht, Kreditinstituten Darlehen zu geben gegen Hinterlegung von im Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere (Lombardverzeichnis) näher bestimmten Schuldtitel. - 2. Merkmale: Im Rahmen der 5. Novelle des Bundesbankgesetzes (BBankG) sind die bis dahin gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsabschläge im Lombardgeschäft entfallen. Mit Wirkung vom 1. August 1994 beleiht die Bundesbank die Pfänder in voller Höhe des Beleihungswertes, d. h. grundsätzlich zum aktuellen Kurswert. Lombardkredit sind in der Regel mengenmäßig nicht begrenzt (Ausnahmen siehe Lombard-Warnmarke, Lombardlinien, Aussetzung des L., Sonderlombard). Nach einem Beschluß des Zentralbankrates von 1952 gewährt die Bundesbank Lombardkredit grundsätzlich nur dann, wenn er der kurzfristigen Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs eines Kreditinstitut dient (Spitzenrefinanzierung) und keine Bedenken hinsichtlich Umfang und Dauer der Kreditaufnahme bestehen. Die maximale Laufzeit von Lombardkredit ist auf drei Monate beschränkt, allerdings muß ein Lombarddarlehen innerhalb von 30 Tagen mindestens einmal vollständig zurückgezahlt werden. Innerhalb der beschriebenen engen Grenzen liegt die Initiative zur Aufnahme von Lombardkredit bei den Kreditinstituten. Diese können die von ihnen beanspruchten Mittel täglich wieder zurückzahlen. Dadurch ist der Lombardkredit flexibler handhabbar als der Diskontkredit, der erst mit Fälligkeit der eingereichten Wechsel erlischt. Lombardkredit werden zum - im Vergleich zu anderen Notenbankzinssätzen hohen - Lombardsatz verzinst. - 3. Bedeutung: Die Kosten für diesen Kredit und die Flexibilität bei der Rückzahlung haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, daß Lombardkredit von den Kreditinstituten normalerweise nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen beansprucht wurden. Im Durchschnitt des Jahres 1994 machten Lombardkredit in der Bundesrep. D. weniger als ein halbes Prozent der gesamten Zentralbankgeldbereitstellung für die Kreditinstitute aus. - 4. Arten: (1) Warenlombard, (2) Effektenlombard, (3) Edelmetallombard, (4) Wechsellombard, (5) Lombardierung von Forderungen. Nur der Effektenlombard hat innerhalb des Lombardkredit noch eine gewisse Bedeutung. Die Deutsche Bundesbank gibt bekannt, welche (festverzinslichen) Wertpapiere sie im Lombardkredit annimmt (Lombardverzeichnis). Auch sehr kurzfristige Wechsel-Lombardkredit werden häufig bei der Deutschen Bundesbank in Anspruch genommen. - Vgl. auch Lombardsatz.

 

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