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Seifenformel

eine zuerst von der seifenverarbeitenden Industrie (2. DVO vom 13. 5. 1940 zur Anordnung über die Regelung der Preise für Seife und Waschmittel) angewandte Formel zur Errechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns: 18 mal Wurzel aus Umsatz; z. B. Jahresumsatz 250 000, kalkulatorischer Unternehmerlohn = = 9000 DM. Sind mehrere voll tätige Gesellschafter vorhanden, so ist für jeden Gesellschafter ein Teilbetrag (bei zwei Gesellschaftern je 75%, bei drei je 67%, bei vier je 62% und bei fünf und mehr Gesellschaftern je 60%) anzusetzen.

 

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