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kalkulatorischer Unternehmerlohn

Zusatzkostenart (Zusatzkosten), mit der das Entgelt für die leitende Tätigkeit der Unternehmer, die ohne feste Entlohnung sind (z. B. bei Einzelkaufleuten und Gesellschafter-Geschäftsführern in Personengesellschaften), erfaßt werden soll. Auch für Angehörige des Unternehmers, die ohne feste Entlohnung mitarbeiten, kann ein entsprechendes Entgelt kalkulatorisch verrechnet werden. Mit dem Ansatz von k. U. soll der Nutzenentgang des Einsatzes des Unternehmers in einem anderen Tätigkeitsfeld berücksichtigt werden (Opportunitätskosten, wertmäßiger Kostenbegriff). - Die Bestimmung des k. U. bereitet Schwierigkeit. Gemäß den Leitsätzen für die Preisbildung auf Grund von Selbstkosten (LSP) ist k. U. in Höhe des durchschnittlichen Gehaltes eines Angestellten mit gleichwertiger Tätigkeit in einem Unternehmen gleichen Standorts, gleichen Geschäftszweiges und gleicher Bedeutung zu bemessen. Als Näherungswert verwendet man häufig die Seifenformel. - Systeme entscheidungsorientierter Kostenrechnung setzen keinen k. U. an.

 

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