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Staatswirtschaft

derjenige Teil der Volkswirtschaft, in der wirtschaftlich relevante Entscheidungen von solchen Institutionen getroffen werden, deren Aufgaben überwiegend darin bestehen, Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit zu erbringen und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren. Im Unterschied zur Marktwirtschaft wird die Entscheidung über den Einsatz knapper Güter nicht von privaten, sondern von staatlichen Stellen getroffen, d. h. nichtmarktliche Bedürfnisbefriedigung unter Einsatz hoheitlicher Gewalt. Der Begriff der Staatswirtschaft ist weitgehend deckungsgleich mit dem Begriff der Finanzwirtschaft. - Vgl. auch staatswirtschaftliche Planung.

 

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