Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Streikeinsatz von Beamten

Einsatz von Beamten, die selbst nicht streiken dürfen, auf den bestreikten Arbeitsplätzen. Nach der Rechtsprechung verstößt es gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, wenn die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bei einem rechtmäßigen Streik ihrer Arbeiter und Angestellten um den Abschluß eines Tarifvertrages Beamte auf den bestreikten Arbeitnehmerplätzen einsetzen, solange dafür keine gesetzliche Regelung besteht (BVerfG vom 2.3.1993 - 1 BvR 1213/85).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Streik
Streikgelder

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Unterlassungsanspruch | Prüfvariable | chart | Transportversicherung | verwandte Handwerke
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum