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Tabaksteuerrichtlinien

1. Begriff: Drei Richtlinien der EG, die den Mitgliedstaaten die Erhebung von Verbrauchsteuern auf Tabak nach vereinheitlichten Regeln vorschreiben. - 2. Tabaksteuerstrukturrichtlinie: Richtlinie des Rates der EG (95/59/EG) vom 27. 12. 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer, definiert Zigeratten, Zigarillos, Rauchtabak und diesen gleichgestellte Waren als Steuergegenstand der Tabaksteuer in der gesamten EU. - Richtlinie des Rates zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten (92/80/EWG) vom 19. 10. 1992, schreibt vor, daß die Tabaksteuer entweder nach den Kleinverkaufshöchstpreisen, nach der Menge oder nach einer Kombination dieser beiden Mekrmale zu berechnen ist (Tabaksteuer) und setzt Mindeststeuersätze für diese Waren fest.

 

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