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Vergleichswert

Begriff des BewG: der für landwirtschaftliche, weinbauliche und gärtnerische Nutzungen oder Nutzungsteile in den einzelnen Betrieben mit Hilfe der Vergleichszahlen abgeleitete Ertragswert, der sich unter Berücksichtigung des 100 Vergleichszahlen entsprechenden Ertragswerts ergibt (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Letztere werden zu jeder Hauptfeststellung durch besonderes Gesetz festgestellt. - Bei forstwirtschaftlicher Nutzung gelten Besonderheiten (§ 55 BewG).

 

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