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Vergleichszahlen

1. Begriff des BewG: Zahlen, die bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens die Unterschiede der Ertragsfähigkeit gleicher Nutzungen ausdrücken, beurteilt in den verschiedenen Betrieben durch Vergleich der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (§ 38 BewG). - 2. Zur Sicherung einer gleichmäßigen Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens werden Vergleichszahlen für typische Betriebe mit gegendüblichen Ertragsbedingungen (Vergleichsbetriebe) als Haupt-Bewertungsstützpunkte ermittelt, vom Bewertungsbeirat vorgeschlagen und durch Rechtsverordnung festgesetzt. - 3. Ausnahmen: Für forstwirtschaftliche sowie sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen werden keine V., sondern unmittelbar Vergleichswerte ermittelt.

 

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