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Warenwirtschaftssystem

1. Begriff: Computergestützes System zur artikel-, stückgenauen sowie mengen- und wertmäßigen Warenverfolgung in Handelsbetrieben. - 2. Voraussetzung: Die artikelgenaue Erfassung aller Warendaten bei Bestellung und Wareneingang mittels Registrierkassen oder Kassenterminals; bei letzteren ist insbes. die Dateieingabe mittels Scanner möglich. - 3. Aufgaben: Steuerung von Bestellung, Wareneingang, Lagerung, Verkauf und Disposition; zusätzlich werden andere Funktionskreise (Finanzbuchhaltung, Inventur, Führungsinformationssystem (FIS), Statistik u. a.) Informationen zur Verfügung gestellt. - 4. Anwendungsbereiche: (1) in Großhandelsunternehmen: Auftragsabwicklung und Fakturierung mit der Verwaltung von Kunden- und Debitorendaten; (2) im Einzelhandel: die Identifikation der Warenbewegung und Bestände (Läger, Kassen) ggf. die Verbindung zwischen einer Zentrale und den Filialen.

 

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