Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Begriff des Gewerbesteuerrechts: Betriebe der nicht gewerbesteuerpflichtigen sonstigen juristischen Personen des Privatrechts (z. B. der eingetragenen Vereine und der rechtsfähigen Stiftungen) und der nichtrechtsfähigen Vereine, die eine planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) entfalten zur Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen, die über eine einmalige Betätigung und den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Mit dem w. G. unterliegen die genannten Vereinigungen der Gewerbesteuer (§ 2 III GewStG). Die sonstige Tätigkeit wird der Gewerbesteuer nicht unterworfen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
wirtschaftlicher Eigentümer
wirtschaftlicher Umsatz

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Präferenzspanne | Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) | Garantierückstellung | Einkommensteuertarif | Mußkaufmann
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum