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Zollkontingentschein

ausgestellt vom Bundesamt für Wirtschaft für Importe im Rahmen von Zollpräferenzen der EU für Entwicklungsländer und der passiven Lohnveredelung sowie nach dem Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe. Zollkontingentschein erlauben eine durch Höchstmengen begrenzte zollfreie Einfuhr der betroffenen Waren. Die begrenzte Einfuhrmöglichkeit nach dem Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe flankiert den verstärkten Absatz der deutschen Kohle in der Kraftwerkswirtschaft.

 

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