Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Anwartschaftsdeckungsverfahren

I. Lebensversicherung: Finanzierungsverfahren zur Deckung von Verbindlichkeiten aus Versicherungswagnissen der Lebensversicherung. Die zur späteren Leistungserfüllung benötigten Beiträge werden bereits während der Anwartschaftszeit, also vor Eintritt des Versicherungsfalles, nach versicherungstechnischen Grundsätzen angesammelt. Die Finanzierung kann durch individuell kalkulierte Beiträge, aber auch durch altersunabhängige Durchschnittsprämien erfolgen. In jedem Fall muß in jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer der Barwert der zukünftigen Versicherungsleistungen mit dem Barwert der zukünftigen Einnahmen (Beiträge) zuzüglich des bereits angesammelten Deckungskapitals übereinstimmen.
II. Finanzierungsform der betrieblichen Pensionszusage: Vgl. betriebliche Ruhegeldverpflichtung II 3.
III. Sozialversicherung: Das Deckungsverfahren entspricht nicht dem A., da es nicht auf der Grundlage einer Barwertberechnung aufgebaut ist. Gegenübergestellt werden die Einnahmen und Ausgaben in ihrer Nominalhöhe, für vorgegebene Deckungsabschnitte sollen die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben und zur Bildung eines Reservefonds ausreichen. - Vgl. auch Beiträge II.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Anwartschaft
Anwartschaftsrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bruttoerfolg | Versorgungsanwartschaften | Liquidation | Emanzipation | Ausgangsgesamtheit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum