Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ausbietungsgarantie

Vertrag, in welchem der eine Teil (Garant) sich dem anderen gegenüber verpflichtet, in einem Zwangsversteigerungsverfahren eines Grundstücks bis zu einer bestimmten Höhe mitzubieten, z. B. des Werts des Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld), damit es nicht wegen zu geringen Gebots ausfällt. Die Ausbietungsgarantie kann in einem Hypothekenveräußerungsvertrag oder als selbständige Verpflichtung übernommen werden. Je nach den Umständen Garantievertrag oder Ausfallbürgschaft.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ausbeutungstheorien
Ausbildender

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : höhere Gewalt | Popitz-Schliebensche Finanzreform | Scheinhandlungsvollmacht | Einkaufsausweis | Medizinprodukte
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum