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Ausfuhrüberschuß

Exportüberschuß. 1. Begriff: Überschuß des Wertes der Warenausfuhr über den Wert der Wareneinfuhr (=aktive Handelsbilanz) bzw. Überschuß der Einnahmen aus dem Export von Gütern und Leistungen sowie aus unentgeltlichen Leistungen des Auslands über die Ausgaben für Importe von Waren und Dienstleistungen sowie für unentgeltliche Leistungen an das Ausland (z. B. Gastarbeiterüberweisungen, Wiedergutmachungsleistungen) (=aktive Leistungsbilanz). - Vgl. auch Zahlungsbilanz, Außenbeitrag, Einfuhrüberschuß. - 2. Ursachen: Ausfuhrüberschuß kann entstehen, wenn dem Überschuß auf der realen Seite (Waren- und Dienstleistungen) ein gleich hoher, freiwilliger Kapitalexport (Kapitalbewegungen, autonome und induzierte) gegenübersteht (geplanter A.). Ausfuhrüberschuß kann ebenfalls entstehen, wenn die inländische Währung unterbewertet ist (geringerer Preisniveauanstieg als im Ausland oder bei verzerrten Wechselkursen) (ungeplanter A.). Dieser Ausfuhrüberschuß wird durch kompensatorische (unfreiwillige) Kapitalexporte ausgeglichen. - 3. Wirkungen: Länder mit umfangreichen internationalen Zahlungsverpflichtungen (z. B. Bundesrep. D.: Entwicklungshilfe, Stationierungsabkommen) benötigen geplanten A., um den Zahlungsverpflichtungen ohne ständigen Devisenabfluß nachkommen zu können. Ungeplanter Ausfuhrüberschuß führt zur einseitigen Exportorientierung einer Volkswirtschaft und zur Verzerrung der Produktionsstruktur. Der Ausfuhrüberschuß ist nicht Folge komparativer Kostenvorteile, sondern das Ergebnis von Verzerrungen. International führt er zu Liquiditätsstörungen im Welthandel und zur Hinderung effizienter internationaler Arbeitsteilung.

 

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