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Bevölkerungsstatistik

I. Allgemein: 1. Begriff: Bevölkerungsstatistik zielt auf Erfassung und Analyse der Bevölkerungsbewegung, d. h. der Erneuerung und Veränderung eines Bevölkerungsstandes in der Zeit. Bevölkerungsstatistik kennt Bestandsmaße wie (globale, nationale, kommunale) Gesamtgrößen und Gruppen bestimmter Merkmalsträger (Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf). Wenn Gruppen durch ein gewisses jahrgangsbezogenes Ereignis verbunden sind, heißen sie auch Kohorten (Geburtskohorten, Heiratskohorten); Bestandsgrößen mit wenigen administativ-relevanten Merkmalen sind Aggregate (Vorstadtbewohner, Lehrerinnen). Ereignismaße beziehen sich auf Bevölkerungsvorgänge (Geburten, Sterbefälle, Wanderung), einschließlich aller Vorgänge der Bevölkerungsreproduktion (Heiratsverhältnisse, Erwerbsleben). - 2. Messung der Veränderung von Bestandsmaßen: a) Die Zuwachsrate oder Abnahmerate ist die prozentuelle Veränderung in der Zeiteinheit: Anfangsbestand (B1) + Geborene – Gestorbene (Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung, d. h. Geborenen- bzw. Sterbeüberschuß) + Einwanderung – Auswanderung (Wanderungssaldo: positiv oder negativ) ergeben den Endbestand (B2, Bevölkerungsstand zu Ende der Berichtszeit). - b) Anteile/Quoten beziehen Merkmalsgruppen auf eine Ganzheit, wie die Altersstruktur (der Anteil der über 60jährigen von derzeit 20,4% an der Gesamtbevölkerung); die Geschlechterproportion ist die Zahl von Männern bezogen auf 100 Frauen der Gesamtbevölkerung oder einzelne Jahrgänge; der Geburtsjahrgang zeigt einen Jungenüberhang im Verhältnis 105 zu 100, in Altenjahrgängen ist das männliche Geschlecht deutlich weniger vertreten; sodann Anteile einzelner sozialdemographischer Merkmale an einzelnen Jahrgängen (Verheiratetenquote, Ledigenquote, z. Bevölkerungsstatistik Akademikeranteile in Frauen- und Männerjahrgängen). - c) Ein Quotient drückt das Verhältnis von Gruppen mit unterschiedlichen Merkmalen zueinander aus. Die Anzahl der Menschen im Rentenalter im Verhältnis zu denen im erwerbsfähigen Alter ergibt den Altenquotient; die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im erwerbsfähigen Alter den Jugendquotient. Die Ereignismassen werden in Ziffern (Summe der Ereignisse auf tausend der Bevölkerung eines Jahres) vermessen. So entstehen Geborenenziffer und Sterbeziffer (fälschlich Geburtenrate und Sterberate genannt). Analog entstehen Heiratsziffer, Scheidungsziffer, Schwangerschaftsabbruchsziffer (bezogen auf 10.000 Geborene oder 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter) etc.


II. Amtliche Statistik: Darstellung des Sozialkörpers für ein durch politische oder naturräumliche Grenzen abgestecktes Gebiet. Grundlage der amtlichen Bevölkerungsstatistik in der Bundesrep. D. sind die üblicherweise in ca. zehnjährigen Abständen stattfindenden Volkszählungen. Fortschreibung anhand von Stichprobenerhebungen (Mikrozensus), natürlicher und räumlicher Bevölkerungsbewegung. Zum Programm gehören ferner die Ausländerstatistik, analytische Berechnungen über Sterblichkeit, Heiratshäufigkeit und Geburtenhäufigkeit, Ehedauer etc. sowie Bevölkerungsvorausschätzung. - Rechtsgrundlage: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes i. d. F. vom 14. 3. 1980 (BGBl I 308), geändert durch § 26 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 16. 8. 1980 (BGBl I 1429).

 

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