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Bodenreform

1. Umgestaltung der privaten Eigentumsverhältnisse mit dem Ziel, a) Großgrundbesitz aufzulösen oder zu verringern und (kleinere) Familienwirtschaften oder Kollektivwirtschaften (kommunistische Vorstellung) zu schaffen, oder b) unwirtschaftliche Kleinwirtschaften in Wirtschaften mit rentablen Betriebsgrößen umzugestalten. - 2. Reformen ohne Umgestaltung der privaten Eigentumsverhältnisse, z. Bodenreform Flurbereinigung, Grundsteuerreformen, Pachtschutzmaßnahmen. - 3. Bodenreform in Deutschland: a) In Deutschland setzte sich der Bund Deutscher Bodenreformer (gegr. 1898) dafür ein, Boden zu niedrigen Preisen für die Wohnungsversorgung der unteren Einkommensbezieher zur Verfügung zu stellen. - b) Bodenreform der Alliierten: Nach 1945 setzten die Alliierten eine Bodenreform durch, um den Großgrundbesitz, weil er den Nationalsozialismus gefördert habe, politisch zu bestrafen und wirtschaftlich zu schwächen bzw. um Siedlungsland für Kleinbauern, Flüchtlinge etc. zu gewinnen. (1) Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war politisch motiviert und radikal: Alle Güter, die größer als 100 ha waren, und viele kleinere Betriebe, deren Eigentümer beschuldigt wurden, NS-Sympathisanten gewesen zu sein, wurden entschädigungslos enteignet und die Eigentümer vertrieben. Dies betraf 13.699 Betriebe mit 3,2 Mio. ha. Davon wurden zwei Drittel an 544.079 Arbeiter, Kleinbauern etc. verteilt. Ein wichtiges Ziel war offenbar, deren Unterstützung für das Regime zu gewinnen. Ab 1952 schloß die DDR die Kleinbauern durch Zwangskollektivierung zu Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zusammen. Der Einigungsvertrag von 1990 legte fest, daß die Enteignungen in der SBZ gültig bleiben sollten. Dies stieß auf massive Kritik, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht 1991 und 1996 mit der Begründung nicht verworfen, daß anders die Deutsche Einheit nicht habe erreicht werden können. (2) In den Westzonen wurden die Enteignungen gegen Entschädigung und auf dem Rechtsweg durchgeführt. Die Besatzungsmächte gaben den Rahmen vor, die Deutschen füllten ihn widerstrebend aus. Hauptziel war es hier, Siedlungsland für Flüchtlinge etc. zu beschaffen. In der US-Zone sollten Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha eine gestaffelte Landabgabe leisten. Bis zum 30.6.1949 wurden 42.438 ha umverteilt. In der Britischen Zone betrug die Grenze maximal 150 ha. Bis 1949 wurden 144.000 ha beschafft. In der Französischen Zone gab es wenig Großgrundbesitz; hier fanden kaum Enteignungen statt.

 

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