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Deckungsbudget

1. Begriff: Periodenbezogener Solldeckungsbeitrag. - 2. Zweck: Ausrichtung der Einzelentscheidungen auf die langfristigen Gesamtziele. - 3. Grundkonzept/Realisierung: a) Das Gesamt-Deckungsbudget umfaßt alle finanziellen Mittel, die in einer Periode (i. d. R. Geschäftsjahr, Sommer-/Wintersaison) durch die Auftragsbeiträge der abgesetzten Leistungen gemeinsam erwirtschaftet werden sollen. Es wird aus der mehrjährigen Gesamtplanung (in Abstimmung mit der Sach- und Jahresabschlußplanung) abgeleitet. Über den für die Planungsperiode spezifischen Deckungsbedarf hinaus werden Deckungslasten für die mit periodenübergreifenden Aktivitäten verbundenen Zahlungsverpflichtungen und eine eventuelle Erhöhung der Kassenhaltung als Ziel für den "Periodenbeitrag" im Rahmen eines mehrperiodigen Planungs- und Ausgleichsprozesses vorgegeben. Zudem soll es eine flexible "realistische" Angebotspolitik (Preispolitik) ermöglichen. Der Plan-Ist-Vergleich kann kontinuierlich in Verbindung mit dem Auftragseingang und der Fakturierung vorgenommen werden und dient als Frühwarnsystem. - b) Aufteilung/Untergliederung: Die Untergliederung des Deckungsbudget nach Zahlungsgesichtspunkten erlaubt eine Verzahnung mit der Liquiditätsplanung (finanzorientiertes Deckungsbudget), die Untergliederung nach Aufwandsgesichtspunkten eine kontinuierliche Erfolgsrechnung und frühzeitige Abschätzung des Jahreserfolgs (aufwandsorientiertes Deckungsbudget); zu den Beziehungen zwischen aufwands- und finanzorientierten Deckungsbudget vgl. Abbildung "Deckungsbudget". Eine Aufteilung des Gesamt-Deckungsbudget auf Erfolgsbereiche erfolgt nach unternehmenspolitischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit. Wegen des kalkulatorischen Ausgleiches sollte eine zu starke Parzellierung vermieden werden.

 

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