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Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG)

gewerkschaftliche Einheitsorganisation der Angestellten, konfessionell und parteipolitisch unabhängig; gegründet 1945; Sitz in Hamburg. - Zweck/Grundsätze: Interessenvertretung der Angestellten (zwischen DGB und DAG bestehen Unterschiede hinsichtlich der Auffassung, wie eine wirkungsvolle Interessenvertretung auszusehen hat.) - 2. Gegliedert nach Berufsgruppen (Kaufmännische Angestellte, Banken und Sparkassen, Versicherungen, Öffentlicher Dienst, Technische Angestellte und Beamte, Meister, Schiffahrt, Bergbau) zur Interessenvertretung der einzelnen Berufe; den fachlichen Interessen einzelner Mitglieder wird durch die Bildung von Fachgruppen Rechnung getragen. - Organisatorische Gliederung: elf Landesverbände sowie Bezirke und Ortsgruppen. In den neuen Bundesländern existieren die Landesverbände Sachsen-Anhalt/Thüringen und Sachsen bzw. mit westdeutschen Landesverbänden zusammengefaßt Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg. - 3. Organe: a) Der alle vier Jahre stattfindende Bundeskongreß, der die Grundsätze der Gewerkschaftspolitik festlegt und über die Satzung beschließt. - b) Der neunköpfige Bundesvorstand, die Geschäftsführung, nimmt die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen der Mitglieder wahr bei der Gestaltung der Gehalts- und der übrigen Arbeitsbedingungen, insbes. durch den Abschluß von Tarifverträgen, sowie bei der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die gesamte Sozial- und Wirtschaftspolitik. - c) Der Beirat, zusammengesetzt aus den Berufsgruppen- und Landesverbandsleitern sowie dem Bundesjugendleiter und der Leiterin der Vorstandsabteilung "Weibliche Angestellte". - 4. Die DAG ist Mitglied des Internationalen Bundes der Privatangestellten (IBP) in Genf, der dem Internationalen Bund der freien Gewerkschaften (IBFG) angeschlossen ist.

 

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