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einseitige Übertragung

unentgeltliche Übertragung, ohne unmittelbare ökonomische Gegenleistung erbrachte bzw. empfangene Güter- und/oder Geldleistungen an das Ausland bzw. aus dem Ausland. Zu den e. Ü. zählen v. a. die in Form von verlorenen Zuschüssen geleistete Entwicklungshilfe, Gastarbeiterüberweisungen und Beiträge zu internationalen Organisationen. Die Gegenüberstellung der e. Ü. einer Periode erfolgt in der Übertragungsbilanz (Zahlungsbilanz).

 

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