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EuRH

Europäischer Rechnungshof. Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union (EU) ist der bereits 1977 errichtete EuRH in den Rang eines Hauptorgans der Europäischen Gemeinschaften (EG) erhoben worden (Art. 4 EG-Vertrag). Sitz des EuRH ist Luxemburg. - Die Mitglieder des EuRH (eins pro Mitgliedsland) werden vom Rat der EU nach Anhörung des EP (Europäisches Parlament) einstimmig für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Sie genießen den Status richterlicher Unabhängigkeit und dürfen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben "Anweisungen von einer Regierung oder anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen" (Art. 188 b EG-Vertrag). - Aufgabe des EuRH ist es, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben und Einnahmen der Gemeinschaft und aller von der Gemeinschaft geschaffenen Institutionen (soweit nichts anderes bestimmt ist) sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu überprüfen. Der Rechnungshof erstellt nach jedem Haushaltsjahr einen Bericht. Auf dessen Grundlage sowie der Stellungnahmen der Gemeinschaftsorgane zum Bericht befindet das EP über eine Entlastung der Europäischen Kommission.

 

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